Wichtige Infos für Drohnenflieger
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Versicherungspflicht für Drohnen.
Als Besitzer einer Drohne bist du gemäß § 43 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für dein Fluggerät abzuschließen. Diese Versicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die während deiner Flugmanöver entstehen können – Schäden, die im schlimmsten Fall zu erheblichen finanziellen Belastungen führen könnten. Die Drohnenhaftpflichtversicherung tritt in solchen Fällen ein und übernimmt die Kosten, egal ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt.
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Wichtige Informationen für Drohnen (Fern-)Piloten
Der UAS-Betreiber ist gemäß § 66a Abs. 3 LuftVG verpflichtet, die Betreiberregistrierung vorzunehmen, sofern die zu betreibende Drohne über 249 g wiegt oder über einen Sensor zur Erfassung von personenbezogenen Daten, z. B. über eine (Video-, Foto-, Infrarot-)Kamera, Mikrofon, etc., verfügt.
Auf dieser Plattform sind alle Hinweise und Registrierungsmöglichkeiten zum Betrieb von Drohnen hinterlegt.
Dort werden auch wichtige Hinweise zum Download angeboten.